FAQ: Ihre Fragen zu beglaubigten Übersetzungen schon beantwortet

Ihre beglaubigte Übersetzung

Die Übersetzung eines offiziellen Dokuments, welche von einem gerichtlich beeidigten Übersetzer angefertigt und mit seinem Beglaubigungsvermerk, Stempel und seiner Unterschrift versehen wurde. Eine solche Übersetzung gilt als amtlich beglaubigt und die Echtheit der Übersetzung ist durch den Übersetzer rechtlich verbindlich zugesichert.
Eine beglaubigte Übersetzung benötigen Sie bei offiziellen Dokumenten, Urkunden, Zeugnissen, Bescheinigungen sowie bei Schreiben, welche bei Behörden vorgelegt bzw. im In- und Ausland anerkannt werden müssen.

Beispiele: Schul- und Universitätszeugnisse, Führerscheine, Geburts- und Heiratsurkunden

Eine normale Übersetzung genügt, wenn die Vorlage/Anerkennung bei Behörden, Ämtern, Gerichten und anderen öffentlichen Einrichtungen nicht notwendig ist und die Übersetzung nur dem Verständnis dient. Sie kann von jedem Übersetzer, beeidigt oder nicht, angefertigt werden.

Achtung: In manchen Fällen wird sogar eine Überbeglaubigung gefordert. Dabei geht der Übersetzer mit der beglaubigten Übersetzung zum Gericht oder Amt, welches dann die Übersetzung zusätzlich unterschreibt, also "überbeglaubigt“.

Es gibt verschiedene Arten der Überbeglaubigung, die beiden häufigsten Formen sind die Apostille und die Legalisierung.
Ihre beglaubigte Übersetzung wird von einem unserer professionellen und gerichtlich beeidigten Übersetzer angefertigt, damit sie rechtlich verbindliche Gültigkeit besitzt.

Bei der Durchführung einer solchen Übersetzung wird großer Wert auf kulturelle Unterschiede gelegt und die jeweiligen Übersetzer sind bestens vertraut mit den rechtlichen Systemen der betreffenden Länder (Ausstellungsland des Originaldokuments und Zielland) und verfügen über jahrelange Erfahrung im rechtlichen Bereich.
Nein, das ist nicht notwendig. Sie können das zu übersetzende Schriftstück einscannen oder abfotografieren und dann direkt hier auf unserer Seite hochladen. Wir schicken Ihnen das übersetzte und beglaubigte Dokument dann auf postalischem Weg zu.
Bei einer beglaubigten Übersetzung kommen zu den Kosten der Übersetzung als solche noch „Extrakosten“ für die Beglaubigung des Übersetzers (Beglaubigungsvermerk, Stempel, Unterschrift) und den Versand des beglaubigten Dokuments hinzu.
In der Regel ist die beglaubigte Übersetzung genauso lange gültig wie das zugrunde liegende Originaldokument. Hat dieses also eine begrenzte Gültigkeit, überträgt sich diese auch auf die Übersetzung. Zusätzlich wird manchmal verlangt, dass die Übersetzung nicht älter als 6 Monate ist.

Der Ablauf Ihrer Bestellung einer beglaubigten Übersetzung

Nachdem Sie die Übersetzung bestellt haben, beginnen wir mit der Bearbeitung. Wenn Sie Übersetzung abgeschlossen ist, laden wir sie als PDF zur Freigabe durch Sie hoch.

Wenn Sie mit der Übersetzung zufrieden sind, bestätigen Sie dies mit „Übersetzung freigeben. Sodann versenden wir das Dokument mit der Post per Einschreiben.
Das im Preiskalkulator angegebene Datum bezieht sich auf das Versanddatum. Beim Standardversand wird das Dokument vom Übersetzer innerhalb von 3 bis 5 Werktagen im Kundenbereich hochgeladen. Bei beglaubigten Übersetzungen erfolgt der Versand per Post nach Abnahme der Übersetzung. Beim Expressversand wird das Dokument innerhalb von 2 bis 3 Werktagen übersetzt und hochgeladen bzw. verschickt. Bitte beachten Sie, dass das angegebene Lieferdatum unserem Versanddatum entspricht. Eventuelle Verspätungen durch die Post können wir nicht beeinflussen. Übersetzungen ohne Beglaubigung werden elektronisch über unseren Kundenbereich übermittelt. Sobald die fertige Übersetzung vorliegt, werden Sie per E-Mail benachrichtigt. Die Dauer der Übersetzung richtet sich nach dem Umfang. Manche Übersetzungen sind bereits nach einigen Stunden fertig.

Weitere oft gestellte Fragen zu beglaubigten Übersetzungen

Eine Apostille ist ein Vermerk, der die Echtheit der Unterschrift bestätigt. Weiterhin bestätigt sie, dass eine öffentliche Urkunde ausgestellt werden darf, die im Original vorgelegt werden muss.
Die Stelle, von der die Urkunde stammt, kann Ihnen meistens die zuständige Apostille-Behörde nennen. Außerdem können Sie auf der Internet-Seite der zuständigen deutschen Auslandsvertretung Informationen bekommen. Eine weitere Informationsquelle finden Sie hier: Haager Konferenz

Eine Apostille ist gebührenpflichtig. Meistens gibt es längere Wartezeiten.
Eine Legalisation ist ein Vermerk, der die Echtheit der Unterschrift bestätigt. Weiterhin bestätigt sie, dass eine öffentliche Urkunde ausgestellt werden darf, die im Original vorgelegt werden muss.
Eine Legalisation erhält man bei der diplomatischen Vertretung oder beim Konsulat des betreffenden Staates.
Beide Dokumente haben denselben Zweck. Es hängt von den Abkommen zwischen Deutschland und dem jeweiligen Staat ab, ob eine Apostille oder eine Legalisation erforderlich ist.